Mit dem Kriterium Relevanz wird beurteilt, ob mit dem Vorhaben ein wichtiges Entwicklungsziel angemessen angegangen wurde (Priorität) und die Konzeption hierfür geeignet war (Validität der Wirkungskette). Zudem wird geprüft, ob die strategischen Vorgaben des Partnerlandes und der Bundesregierung berücksichtigt wurden und das Projekt mit anderen Gebern abgestimmt war.
Das Kriterium der Kohärenz bezieht sich auf die Kompatibilität der ergriffenen entwicklungspolitischen Maßnahme mit anderen Interventionen und politischen Zielen im Partnerland und/oder Sektor. Damit werden Wirkungen von EZ-Interventionen systemischer und kontextkohärenter betrachtet, wobei zwischen interner und externer Kohärenz unterschieden wird. Während die interne Kohärenz die Konsistenz der formulierten Intervention mit den Politik- und Ressortzielen der gleichen Institution/Regierung stärker in den Fokus rückt, adressiert die externe Kohärenz die Komplementarität der formulierten Intervention mit Interventionen anderer Akteure. Die externe Kohärenz soll die Abstimmung zwischen verschiedenen Akteuren stärker berücksichtigen und somit die Fragen nach Synergien aber auch Interventionsduplikation hervorheben.
Das Kriterium Kohärenz wurde erst bei den Evaluierungen 2019/20 eingeführt und entsprechend bei vorher durchgeführten Evaluierungen nicht berücksichtigt.
Mit dem Kriterium der Effektivität wird überprüft, ob die Ziele der Entwicklungsvorhaben erreicht wurden. Um einen aussagekräftigen Soll-Ist-Vergleich zu ermöglichen, werden Projektziele – wenn möglich – in konkret messbaren Produktions- oder Versorgungsniveaus ausgedrückt. Auch nicht direkt beabsichtigte positive oder negative Wirkungen, die sich beobachten lassen, werden in die Evaluation miteinbezogen.
Das Kriterium Effizienz bezieht sich auf die Wirtschaftlichkeit eines Projekts. Dabei ist der sparsame Einsatz von Ressourcen von zentraler Bedeutung. Bewertet wird auf zwei Ebenen: Einerseits wird gefragt, ob der Aufwand, der zur Erstellung von Gütern und Dienstleistungen benötigt wurde, angemessen ist. Noch wichtiger ist jedoch die so genannte Allokationseffizienz – das angemessene Verhältnis von Mitteleinsatz zu den erzielten Wirkungen. Um dies zu beurteilen, wird der Vergleich mit alternativen Wegen zur Erzielung ähnlicher Wirkungen herangezogen.
Über den Projektzielen stehen die so genannten übergeordneten entwicklungspolitischen Wirkungen, die großen Ziele, derentwillen man sich für die Förderung des Vorhabens entschieden hat – zum Beispiel die Wirkung auf die Gesundheit bei der Verbesserung der Wasserversorgung. Übergeordnete Wirkungen können nicht immer gemessen werden, sondern müssen teilweise mit Hilfe von Indizien plausibilisiert und abgeschätzt werden.
Unser Ziel ist es, nicht nur kurzfristige Verbesserungen, sondern nachhaltige Wirkungen zu erzielen. Deshalb prüfen wir, ob die eingetretenen Verbesserungen Bestand haben. Das Kriterium Nachhaltigkeit betrachten wir als erfüllt, wenn der Projektträger oder die Zielgruppe in der Lage ist, das geförderte Vorhaben erfolgreich auf Dauer weiter zu führen, nachdem die externe finanzielle bzw. technische Unterstützung beendet wurde.
Die Schlüsselkriterien werden zunächst einzeln anhand einer sechsstufigen Bewertungsskala beurteilt. Die Stufen 1 bis 3 kennzeichnen eine "erfolgreiche", die Stufen 4 bis 6 eine "nicht erfolgreiche" Bewertung. Für das Kriterium der Nachhaltigkeit verwenden wir nur 4 Bewertungsstufen, die vor allem den erwarteten (aber mit Prognoseunsicherheit behafteten) zukünftigen Trend reflektiert. Note 4 entspricht dabei einer „nicht ausreichenden Nachhaltigkeit“.
Die Teilnoten für die sechs Schlüsselkriterien werden nach einer projektspezifisch festzulegenden Gewichtung zu einer Gesamtnote zusammengefasst. Anhand dieser Gesamtbewertung lässt sich auf den ersten Blick erkennen, ob ein Projekt erfolgreich oder nicht erfolgreich gewesen ist und wie der Projekterfolg eingestuft wird.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein Vorhaben i. d. R. nur dann als entwicklungspolitisch „erfolgreich“ eingestuft werden kann, wenn die Projektzielerreichung („Effektivität“) und die Wirkungen auf Oberzielebene („Übergeordnete entwicklungspolitische Wirkungen“) als auch die Nachhaltigkeit mindestens als „zufriedenstellend“ (Stufe 3) bewertet werden.
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