Unsere Arbeitsweise
Die von der KfW Entwicklungsbank geförderten Projekte und Programme werden von den Regierungen der Partnerländer vorgeschlagen, Grundlage sind die Entwicklungsstrategien und Strukturen des jeweiligen Landes. Wir prüfen für die Bundesregierung, meist für das BMZ, ob die Vorhaben entwicklungspolitisch sinnvoll und förderungswürdig sind. Ist das der Fall, stehen die KfW-Experten und -Expertinnen den Partnern mit Rat und Tat zur Seite und begleiten die Projekte über die gesamte Laufzeit. Damit wir eng mit den Partnern kooperieren können, bauen wir unsere weltweite Präsenz kontinuierlich aus und verfügen neben Standorten in Frankfurt, Berlin und Brüssel über Außenbüros in rund 70 Ländern.
Die KfW Entwicklungsbank fördert Entwicklungsprogramme und damit Zukunftsperspektiven in Afrika, Asien, Lateinamerika und Südosteuropa. Wir unterstützen die Partnerländer dabei, bessere Lebensbedingungen zu schaffen und gleichzeitig Klima und Umwelt zu schützen. Das Spektrum der Länder ist heterogener und dynamischer denn je: Wir arbeiten mit Entwicklungs- und Schwellenländern zusammen und sind zunehmend auch in Konfliktstaaten tätig.
Zu den Partnern gehören die so genannten "Least Developed Countries/LDC", also die am wenigsten entwickelten Länder, in denen laut UN das durchschnittliche Bruttonationaleinkommen pro Kopf bei weniger als 992 USD liegt. Trotz Fortschritten in vielen Bereichen müssen diese Länder nach wie vor enorme wirtschaftliche und infrastrukturelle Herausforderungen meistern.
Immer mehr LDC werden auch zu "fragilen Staaten", die mit massiven Krisen, Konflikten und politischer Instabilität konfrontiert sind. Darüber hinaus arbeiten wir mit aufstrebenden Schwellenländern wie Brasilien und Indien zusammen. Sie weisen zwar hohe Wirtschaftswachstumsraten auf, stehen aber vielfach noch vor großen sozialen und ökologischen Herausforderungen wie einer nachhaltigen Energieversorgung, für die sie weiterhin internationale Unterstützung benötigen.
Die Entwicklungszusammenarbeit mit den jeweiligen Ländergruppen erfordert jeweils eine sehr unterschiedliche Arbeitsweise: Die KfW passt sich den unterschiedlichen und komplexen Bedingungen an und bietet maßgeschneiderte Lösungen für den jeweiligen Kontext. Nur so ist ein Maximum an Wirksamkeit möglich.
Die Finanzielle Zusammenarbeit (FZ), die die KfW Entwicklungsbank umsetzt, orientiert sich an den Länderkonzepten des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und den Entwicklungsstrategien des Partnerlandes. Die geförderten Projekte und Programme werden bei bilateralen Regierungsverhandlungen vorgeschlagen und die Bundesregierung entscheidet, bis zu welcher Höhe finanzielle Mittel zugesagt werden. Darüber wird in der Regel ein Regierungsabkommen abgeschlossen. Die KfW prüft, ob die vorgeschlagenen Projekte entwicklungspolitisch sinnvoll und umsetzbar sind. Spezialisierte Consultingunternehmen erstellen mit dem Partner eine Machbarkeits-
studie, die alle wichtigen Fragen des Vorhabens – Wirtschaftlichkeit, entwicklungspolitische Wirkungen und mögliche Risiken - beantwortet.
Soziale, kulturelle und ökologische Aspekte werden berücksichtigt. Wenn alle Vorbereitungen getroffen sind, schließt die KfW Entwicklungsbank mit den Projektträgern einen Finanzierungsvertrag. Darin wird festgehalten, was zum Beispiel beim Bau eines Wasserkraftwerkes oder einer Schule zu beachten ist oder wie die Betriebskosten gedeckt werden. Für das Vorhaben selbst ist der Projektträger verantwortlich. Er schreibt Lieferungen und Leistungen aus, überwacht die Bauphasen. Die KfW-Experten begleiten die Bauherren bei diesen Schritten und berichten der Bundesregierung regelmäßig über die Fortschritte.
Nach Fertigstellung nimmt die KfW das Projekt bei der Abschlusskontrolle genau in Augenschein. Es geht darum festzustellen, ob die Produktivität erreicht, ob die Vorgaben eingehalten und die Mittel wie geplant verwendet wurden. Um festzustellen, ob Vorhaben wirklich dauerhaft erfolgreich sind, hat die KfW eine unabhängige Evaluierungsabteilung (FZ-E). Etwa fünf Jahre nach der Fertigstellung nimmt FZ-E Stichproben abgeschlossener Vorhaben und analysiert die erzielten Wirkungen bei Schluss-
prüfungen, bewertet die Kosten und stellt beides gegenüber. Im langjährigen Durchschnitt weisen die Projekte und Programme der Entwicklungsbank eine Erfolgsquote von rund 80 % auf.
Projekte und Programme, die in der Finanziellen Zusammenarbeit zwischen Partnerland und KfW Entwicklungsbank entstehen, durchlaufen denselben Projektzyklus. Alle Stadien der Projektbearbeitung unterliegen dabei einem umfassenden System der Qualitätssicherung. Derzeit fördert die KfW Entwicklungsbank rund 2.200 Projekte in mehr als 100 Ländern.
Die von uns finanzierten Vorhaben werden von unseren Partnern/Projektträgern ausgeschrieben und durchgeführt. Bereits vor der Ausschreibung prüfen wir die Dokumente und geben dem Partner mittels einer "No Objection" unsere Zustimmung. Bevor ein Bieter schließlich den Zuschlag erhält, legt der Projektträger uns einen Auswertungsbericht vor, zusammen mit einem Vergabevorschlag und dem Entwurf des Vertrages. Unsere Zustimmung ist eine Voraussetzung dafür, dass der Vertrag unterschrieben wird. Wir achten darauf, dass Ausschreibung und Vergabe nach international anerkannten Regeln verlaufen: Ausschreibungen und Vergabeentscheidungen müssen transparent und nachvollziehbar sein.
Die Benachteiligung oder Bevorzugung einzelner Bieter ist nicht zulässig. Den Zuschlag erhält das Angebot, das bei der Auswertung als das wirtschaftlichste bewertet wurde. Aufträge dürfen nur an fachkundige und leistungsfähige Bieter erteilt werden. Schließlich sollen die geförderten Anlagen und sonstige Projektkomponenten hohen ökologischen und sozialen Standards gerecht werden. Während des gesamten Projektzyklus und ganz besonders während des Vergabeprozesses stehen wir in ständigem Kontakt mit unseren Partnern – und beraten sie.
Die Nachhaltigkeit von Vorhaben ist ein übergeordnetes Ziel der deutschen EZ. Dem tragen wir bei der Vergabe von Aufträgen in den von uns geförderten Vorhaben Rechnung. Daher wurde im Auftrag des BMZ eine sog. Toolbox entwickelt. Darin sind erprobte und neue Verfahren zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten für alle Phasen der Vergabe – von Planung Bietervorauswahl, Angebotsevaluierung und bis hin zum Vertrag – dargestellt. Sie richtet sich an alle Beteiligte in einem Vergabeverfahren – von unseren Partnern über beauftragte Consultants bis hin zu unseren eigenen Mitarbeitern.
Consultants werden häufig eingesetzt, um Projektträger in unterschiedlichen Phasen eines Vorhabens zu unterstützen. Die Consultants erheben erste Daten, erstellen Machbarkeitsstudien (Feasibility-Studien), erarbeiten Planung und Ausschreibungsdokumente des Vorhabens oder unterstützen den Projektträger bei der Auswertung der Angebote, bei der späteren Bauleitung oder bei der Aus- und Fortbildung örtlicher Fachkräfte. Consulting- und sonstige Beratungsleistungen werden im Regelfall auch international öffentlich ausgeschrieben.
Alle Informationen zu den geplanten Projekten werden noch vor deren Ausschreibung auf dem Portal www.gtai.de der Germany Trade and Invest GmbH veröffentlicht und sind allgemein zugänglich.
Germany Trade and Invest GmbH (GTAI) ist als Außenwirtschaftsagentur der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der Deutschen Finanziellen Zusammenarbeit damit betraut, Informationen zu geplanten KfW-finanzierten Projekten sowie auch zu laufenden und beendeten internationalen öffentlichen Ausschreibungen bekannt zu machen.
Folgende Phasen einer internationalen öffentlichen Ausschreibung werden gemäß den ab 01.01.2019 geltenden FZ-Vergaberichtlinien auf dem Internetportal veröffentlicht:
- Ausschreibungsbekanntmachungen zu Bewerbungsaufforderungen (für Präqualifikationen in zweistufigen Verfahren) und Angebotsaufforderungen (in einstufigen Verfahren) sowie mögliche ergänzende Informationen und Aktualisierungen während der Bewerbungs- und Angebotsphase;
- Bekanntmachungen von Präqualifikationsergebnissen in zweistufigen Verfahren;
- Bekanntmachungen der Zuschlagserteilung;
- Annullierungsbekanntmachungen.
Die jeweiligen Bekanntmachungen können unter Nutzung der Filterfunktion nach Phasen auf www.gtai.de/KfW-Ausschreibungen direkt abgerufen werden.
Für inhaltliche Rückfragen zu Vergabebekanntmachungen wenden Sie sich bitte an die in der jeweiligen Vergabebekanntmachung aufgeführte Kontaktperson der ausschreibenden Stelle.
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