Meldung vom 28.04.2021 / KfW Entwicklungsbank
Tunesien erhält für Umsetzung erster Reformfortschritte in der öffentlichen Verwaltung 75 Mio. EUR
Die KfW Entwicklungsbank hat die erste Tranche eines Darlehens i.H.v. 75 Mio. EUR einer Reformfinanzierung zur Unterstützung von Reformen im öffentlichen Sektor Tunesiens ausgezahlt.
Auch zehn Jahre nach dem friedlichen demokratischen Umbruch steht Tunesien vor zahlreichen Herausforderungen – die Corona-Pandemie ist vor gut einem Jahr noch hinzugekommen. Im Auftrag der Bundesregierung unterstützt die KfW Entwicklungsbank das Land bei der Umsetzung von Reformen, u. a. in der öffentlichen Verwaltung, die von vielen Bürgern als ineffizient und kostspielig wahrgenommen wird.
Gerade in Pandemie-Zeiten ist die Bereitstellung der Reformfinanzierung (Policy-Based Lending, PBL) ein wertvoller Beitrag, um den Staatshaushalt zu stabilisieren. Die Pandemie hat zudem einige Defizite im öffentlichen Sektor offenbart, auf die nun mit den angestoßenen Reformen reagiert wird. Unter anderem erleichtern sie Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen die Erklärung und Zahlung von Steuern über eine Onlineplattform. Das garantiert auch in Zeiten der Pandemie und den damit verbundenen Beschränkungen eine sichere Einnahmenquelle für den Staat. Aber es schützt auch Bürger, die in Zeiten der Pandemie notwendige Erklärungen und Zahlungen sicher über das Netz abwickeln können.
Eine weitere Erleichterung: über eine neu eingeführte Bürger-Identifikationsnummer wird der Zugang zu staatlichen Dienstleistungen erleichtert und verbessert. Dank der neuen digitalen Bürgernummer konnten bereits einkommensschwache Haushalte gezielt von Maßnahmen zur sozialen Sicherung während der Corona-Krise profitieren. Sowohl für den Staat als auch für Nutzer staatlicher Dienstleistungen sind hiermit effizientere Prozesse möglich. Die Regierung plant, die Nutzung der digitalen Bürgernummer auf weitere Bereiche, wie beispielsweise im Bildungswesen oder der Justiz, auszuweiten.
Die tunesische Regierung plant, die 75 Mio. EUR zur Abfederung der Reformfolgekosten einzusetzen. Um die staatliche Dienstleistungserbringung weiter zu verbessern, soll die digitale Infrastruktur des Staates ausgebaut werden. Auch Bürgerinnen und Bürger in ländlichen, abgelegenen Gebieten sollen von neuen staatlichen Dienstleistungszentren profitieren.
Zahlungen erfolgen ergebnisbasiert
Die Zahlung erfolgt im Rahmen der deutsch-tunesischen Reformpartnerschaft, die 2017 als bilateraler Beitrag Deutschlands zur G-20-Initiative „Compact with Africa“ hervorgegangen ist. Die Partnerschaft war zunächst auf Reformen im Banken- und Finanzsektor fokussiert und wurde 2019 auf den öffentlichen Sektor ausgeweitet. Insgesamt stellt die KfW Entwicklungsbank dem tunesischen Staat über 600 Mio. EUR im Rahmen der Reformpartnerschaft zur Verfügung.
Die KfW begleitet im Auftrag der Bundesregierung gemeinsam mit anderen bi- und multilateralen Entwicklungsbanken wie der französischen AFD und der Weltbank die tunesische Regierung dabei, den öffentlichen Sektor Tunesiens effizienter und moderner aufzustellen. Für Reformen im öffentlichen Sektor wurde der tunesischen Regierung eine PBL-Finanzierung in Form von drei Förderkrediten mit einem Gesamtvolumen von bis zu 300 Mio. EUR in Aussicht gestellt. Die Zahlungen beim PBL erfolgen ergebnisbasiert: Nur wenn die in einer Policy Matrix – ein dreijähriges Reformprogramm - gemeinsam vereinbarten Reformschritte umgesetzt wurden, werden die Mittel in den Staatshaushalt gezahlt.
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