Betriebsfonds für ländliche Wasserinfrastruktur (Inv.)
Das FZ-Vorhaben "Betriebsfonds für ländliche Wasserinfrastruktur" ist ein wichtiger Bestandteil des FZ-Programms "Entwicklung des ländlichen Raumes mit integriertem Wasserressourcenmanagement (IWRM)" (2013 67 119). Es sieht die Einrichtung eines Betriebsfonds für die Finanzierung von Reparaturmaßnahmen und kleineren Ersatzinvestitionen in den Versorgungssystemen von Nutzergruppen für Trinkwasserversorgung und für Bewässerung in den 5 Gouvernoraten Kairouan, Kasserine, Sidi Bouzid, Mahdia und Sfax vor (Investitionsmaßnahme). Zur Gewährleistung der Nachhaltigkeit des Vorhabens sollen der Projektträger und die Wassernutzergruppen in der Umsetzung des für Tunesien sehr innovativen Betriebs- und Finanzierungskonzepts unterstützt werden (Begleitmaßnahme und Aus- und Fortbildungsmaßnahme).
Das entwicklungspolitisch übergeordnete Ziel ist es, die Lebensverhältnisse der Bevölkerung in den ländlichen Räumen Zentraltunesiens durch eine nachhaltige Bewirtschaftung und effiziente Nutzung der Wasserressourcen zu verbessern. Die in der Vergangenheit finanzierten Wasserversorgungs- und Bewässerungsanlagen sollen durch ein regelkonformes und ressourcenschonendes Management nachhaltig betrieben werden (Ziel des FZ-Vorhabens). Direkte Zielgruppe ist die ländliche Bevölkerung im Projektgebiet, die in die Lage versetzt wird, die Trinkwasser- bzw. Bewässerungsanlagen im Sinne des Projektziels eigenständig, effizient und nachhaltig zu betreiben und zu unterhalten. Durch die von dem Vorhaben bewirkten Wassereinsparungen können insgesamt mehr Menschen in Zentraltunesien mit Wasser versorgt werden, außerdem wird der lokale Privatsektor gefördert (indirekte Zielgruppe).
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben wurde entsprechend der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW Entwicklungsbank in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie C eingeordnet, da vom Vorhaben voraussichtlich keine oder nur geringe nachteilige Auswirkungen und Risiken auf Umwelt und soziale Belange ausgehen. Es ist daher kein spezifischer Umwelt- und Sozialmanagementplan erforderlich. Der Partner wurde zur Einführung eines Beschwerdemechanismus verpflichtet und muss die KfW unverzüglich über umwelt- und sozialrelevante besondere Vorkommnisse informieren.
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