Cash Transfers zur Ernährungssicherung und Abfederung der Folgen der COVID-19-Pandemie in Simbabwe
Es wird erwartet, dass die Covid-19 Pandemie in Simbabwe neben den gesundheitlichen auch schwerwiegende wirtschaftliche Folgen haben wird, die sich in besonderem Maße auf arme Stadtbevölkerungsgruppen auswirken, deren großteils informellen Aktivitäten zur Einkommenserzielung beeinträchtigt oder wegfallen werden. Dies hat erhebliche Konsequenzen für die Ernährungssituation, insbesondere von Kindern, Frauen und älteren Menschen. Um diese Auswirkungen abzufedern, soll die Zielgruppe in Zusammenarbeit mit dem Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen, UNICEF, mit Cash Transfers und Informationen zu den Themen Ernährung, Gesundheit und Hygiene unterstützt werden.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Während es vorherzusehen ist, dass die Bezahlungen ohne persönliche Kontakte durchgeführt werden, sind persönliche Interaktionen geplant, um die Zielgruppen über das Programm zu informieren, die Registrierung durchzuführen sowie die zur Verfügung gestellten Informationen zu bestätigen. Umweltrisiken sind nicht zu erwarten und die Sozialrisiken für die Bevölkerung sind überwiegend als gering einzuschätzen. Dennoch könnte die Implementierung eines Vorhabens, das Sensibilisierungsaktivitäten vor Ort und Hausbesuche während der COVID-19 Pandemie beinhaltet, das Risiko einer Virusübertragung unter den Beschäftigte, den Begünstigten und der weiteren Gemeinschaft, in welcher die Maßnahmen umgesetzt werden, erhöhen. Aufgrund dieser Gesundheitsrisiken durch die Pandemie wurde das Vorhaben in die Kategorie B (moderates Risiko) eingestuft. Um die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, sowie den Schutz der Bevölkerung entsprechend zu gewährleisten, werden die an der Durchführung der Maßnahmen vor Ort Beteiligten insbesondere die Verwendung persönlicher Schutzausrüstung (z.B. Masken und Handschuhe), soziale Distanzierungsmaßnahmen und strenge Hygienemaßnahmen befolgen. Im Hinblick auf die Gesundheit und Sicherheit der Bevölkerung werden die geplanten Sensibilisierungsaktivitäten und Veranstaltungen zur Registrierung der Empfänger so geplant, dass sie kein zusätzliches Risiko der Übertragung von COVID-19 auf die Bevölkerung darstellen. Der Projektträger führt ein Beschwerdemanagement und die Umsetzung der Maßnahmen wird über eine regelmäßige Berichterstattung nachgehalten und geprüft.
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