COMIFAC: Förderung zertifizierter Waldbewirtschaftung IV (VPT2)
Die FZ-Maßnahme ist die Fortsetzung des Vorhabens "Förderung zertifizierter Waldbewirtschaftung im Kongobecken (2018.6784.5). Ihr Ziel lautet: "Die industrielle Waldnutzung im Kongobecken erfolgt verstärkt nach den Prinzipien einer auf eine soziale und ökologische Nachhaltigkeit ausgerichteten Bewirtschaftung". Zielgruppe ist die zum größten Teil arme Bevölkerung innerhalb und in den Randzonen industrieller Forstkonzessionen sowie im weiteren Sinne die Weltbevölkerung aufgrund der Wirkungen des Vorhabens auf die globalen Güter "Biodiversität" und "Klima".
Die Maßnahmen zielen in erster Linie auf eine Verbesserung der konzeptionellen und institutionellen Rahmenbedingungen der Zertifizierung und eine Qualitätsverbesserung der kommerziellen tropischen Naturwaldbewirtschaftung im Kongobecken ab. Die Verbesserung des Wissenstandes zur nachhaltigen Naturwaldbewirtschaftung wird ebenfalls angestrebt.
Die Unterstützungsmaßnahmen erfolgen vor allem in den zentralafrikanischen Ländern mit industrieller Waldbewirtschaftung (Kamerun, DRK, Kongo, ZAR und Gabun).
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben wurde gemäß der KfW-Nachhaltigkeitsrichtlinie in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie "B" eingeordnet und kann potenziell moderate negative Auswirkungen auf die Umwelt und die sozialen Bedingungen haben. Die sozialen Auswirkungen beziehen sich insbesondere auf Arbeiter und Anrainerbevölkerung während der Bauphase der geförderten Einzelmaßnahmen der Komponente drei des Vorhabens: Entwicklung von Pilotprojekten von den Konzessionären unter partizipativer Beteiligung der Bevölkerung durchgeführt und die Optimierung der landwirtschaftlichen Praktiken. Für Arbeiter ergeben sich Gesundheitsrisiken während der Bauarbeiten und soziale Risiken durch Nichtbeachtung arbeitsrechtlicher Standards durch die Träger der Bauvorhaben. Für die Anrainerbevölkerung wiederum sind durch die Bauarbeiten selbst über eventuellen Lärm- sowie Sägemehl betroffen, sowie potenziellen temporären Einschränkungen ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten. Negative Umweltauswirkungen können durch fehlerhafte Entsorgung von Baustellenabfällen sowie Verunreinigungen in Wasser und Boden durch mangelhaft gewartete Geräte und Fahrzeuge erfolgen. Diese Auswirkungen sind aller Voraussicht nach auf die verschiedenen Einzelstandorte beschränkt und reversibel und können durch Maßnahmen nach neuestem Stand der Technik vermieden, vermindert beziehungsweise bewältigt werden. Die negativen Auswirkungen und die entsprechenden Mitigationsmaßnahmen werden mit Hilfe eines Programmspezifischen Umwelt- und Sozialmanagementplan identifiziert, umgesetzt und überwacht. die Umwelt- und Arbeitssicherheitsstandards der Weltbankgruppe sowie die ILO- Arbeitsnormen werden angewendet. Für die Einzelvorhaben werden, standortspezifische Umwelt- und Sozialmanagementpläne erstellt und umgesetzt. Diese Pläne beinhalte. auch die Einführung eines Beschwerdemechanismus für Arbeiter*innen und andere vom Programm betroffene oder interessierte Menschen.
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