Energieeffizienz im zentralen Übertragungs- und Verteilnetz II
Im Rahmen des FZ-Projekts werden dringend notwendige Maßnahmen zur Stärkung des zentralen Stromverbundnetzes der Mongolei (Central Energy System, CES) finanziert. Die Projektmaßnahmen umfassen den Austausch verschiedener Hochspannungs- und Mittelspannungsgeräte sowie die Erneuerung der dazugehörigen Schutz-, Mess-, Steuer- und Kommunikationsgeräte in ausgewählten Schaltanlagen. Das FZ-Projekt dient der Erhöhung der Verfügbarkeit und der Zuverlässigkeit des CES. Engpässe bzw. ungeplante Ausfälle bei der Stromversorgung werden verringert und die Versorgungssicherheit für die angeschlossenen Verbraucher des CES erhöht.
Das EZ-Programmziel im Schwerpunkt Energieeffizienz ist es, einen wirksamen Beitrag zur ökonomisch und ökologisch nachhaltigeren Bereitstellung und Nutzung von Energie sowie zur Versorgungssicherheit in der Mongolei zu leisten. Vor diesem Hintergrund ist das FZ-Modulziel, zu einer sicheren Versorgung der Zielgruppe mit elektrischer Energie im CES beizutragen. Zielgruppe des FZ-Projekts sind alle am CES angeschlossenen Verbraucher.
Darlehensnehmer ist das mongolische Finanzministerium (Ministry of Finance, MoF). Die nationale Stromübertragungsgesellschaft (National Power Transmission Grid State Owned Stock Company, NPTG), die direkt dem mongolischen Energieministerium (Ministry of Energy, MoE) untersteht, ist der Projektträger für das FZ-Projekt.
Die Gesamtkosten der Projektmaßnahmen liegen bei rd. 20,45 Mio. EUR ohne Steuern, Zöllen und anderen öffentlichen Abgaben. Zur Finanzierung ist ein FZ-Darlehen (BMZ Standardkonditionen) in Höhe von bis zu 20,45 Mio. EUR vorgesehen.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben wurde entsprechend der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW Entwicklungsbank in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie C eingeordnet, da vom Vorhaben voraussichtlich keine oder nur geringe nachteilige Auswirkungen und Risiken auf Umwelt und soziale Belange ausgehen. Es ist daher kein spezifischer Umwelt- und Sozialmanagementplan erforderlich. Der Partner wurde zur Einführung eines Beschwerdemechanismus verpflichtet und muss die KfW unverzüglich über umwelt- und sozialrelevante besondere Vorkommnisse informieren.
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