Erneuerbare Energien und Energieeffizienz
Im Rahmen der G20-Afrika-Partnerschaft streben Deutschland und Ghana eine vertiefte Zusammenarbeit im Bereich der Förderung erneuerbarer Energien (RE) und Energieeffizienz (EnEff) an, die zur Erreichung der im Rahmen des "Compact with Africa" (CwA) gesetzten Ziele (Förderung von privaten Investitionen, erneuerbarer Energien sowie Beschäftigung und Berufsbildung) beitragen soll. Der CwA ist eine unter der deutschen G20-Präsidentschaft 2017 ins Leben gerufene Initiative mit ausgewählten Ländern Afrikas, mit dem Ziel, die Rahmenbedingungen für private Investitionen in diesen Ländern zu verbessern. Dahinter steht das Rational, dass die Mittel des Staates sowie öffentliche Entwicklungsgelder allein nicht ausreichen werden, um der schnell wachsenden jungen Bevölkerung Afrikas Beschäftigungsperspektiven zu bieten und so den Migrationsdruck zu mildern. Die Bundesregierung flankiert die G20-CwA-Initiative mit sogenannten "Reformpartnerschaften" (oder "Investitionspartnerschaften") mit substantiellen Mittelzusagen auf bilateraler Ebene. Bislang ausgewählte "Reformchampions" sind Ghana, Côte d'Ivoire und Tunesien. Die Reformpartnerschaften ordnen sich außerdem in den "Marshall-Plan mit Afrika" des BMZ ein, der die Zusammenarbeit mit Afrika neu ausrichten soll, um Rahmenbedingungen für öffentliche und private Investitionen auf dem Kontinent zu verbessern. Die Gesamtkosten des FZ-Programms schätzen wir auf 135 Mio. EUR (FZ-Darlehen) und 10 Mio. EUR Zuschuss für die Begleitmaßnahme. Zur Finanzierung der ersten Phase der Reformpartnerschaft stehen FZ-Darlehensmittel in Höhe von 85 Mio. EUR und FZ-Zuschussmittel in Höhe von 10 Mio. EUR zur Verfügung.
Empfänger des gesamten FZ-Darlehens sowie der Begleitmaßnahme (FZ-Zuschuss) ist die Republik Ghana, vertreten durch das Finanzministerium (Ministry of Finance).
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben wurde entsprechend der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW Entwicklungsbank in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie C eingeordnet, da vom Vorhaben voraussichtlich keine oder nur geringe nachteilige Auswirkungen und Risiken auf Umwelt und soziale Belange ausgehen. Es ist daher kein spezifischer Umwelt- und Sozialmanagementplan erforderlich. Der Partner wurde zur Einführung eines Beschwerdemechanismus verpflichtet und muss die KfW unverzüglich über umwelt- und sozialrelevante besondere Vorkommnisse informieren.
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