FZ-Programm zur Umsetzung der nationalen Klimaschutzziele im mexikanischen Transportsektor
Das Vorhaben sieht einen FZ-Entwicklungskredit i.H.v. bis zu 100 Mio. EUR an die mexikanische Entwicklungsbank NAFIN vor, die über Finanzintermediäre sowie ggf. direkt Kredite an KKMU für die Finanzierung von emissionsarmen Fahrzeugen auslegt. Das FZ-Darlehen wird durch einen Investitionszuschuss i.H.v. 10 Mio. EUR flankiert. Durch den Investitionszuschuss werden Verschrottungsprämien für KKMU zur Verfügung gestellt, die im Rahmen des Vorhabens einen Kredit zur Finanzierung eines emissionsarmen Fahrzeuges erhalten und ihr Altfahrzeug verschrotten lassen.
Ziel des FZ-Moduls ist es, einen Beitrag zur Verminderung von Treibhausgasemissionen im Transportsektor in Mexiko zu leisten und die mexikanische Regierung somit bei der Erfüllung der eingegangenen Klimaverpflichtungen (NDC) zu unterstützen. Um die angestrebten Emissionseinsparungen tatsächlich zu erzielen, wird für jedes Neufahrzeug ein Altfahrzeug verschrottet. Da es für die Verschrottung von Fahrzeugen in Mexiko bis dato kaum regulatorische oder finanzielle Anreize gibt, werden den Kreditnehmern Verschrottungsprämien angeboten, die durch den Investitionszuschuss und Eigenbeiträge der teilnehmenden mexikanischen Bundesstaaten finanziert werden. Die unmittelbare Zielgruppe des FZ-Vorhabens sind KKMU im städtischen Transportsektor in den Bundesstaaten Mexiko-Stadt, Jalisco und Oaxaca. Mittelbare Zielgruppe ist die Bevölkerung in den Städten bzw. urbanen Gebieten, in denen das Vorhaben umgesetzt wird. Diese profitieren von verbesserten Transportbedingungen und durch die Minderungen von Stickoxid- Ruß-, und Feinstaubemissionen von einer verbesserten Luftqualität und den daraus resultierenden geringeren gesundheitlichen Risiken von Atemwegserkrankungen.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Im Rahmen des Vorhabens wird die mexikanische Entwicklungsbank NAFIN über Finanzintermediäre sowie direkt Kredite an Kleinst-, Klein- und mittelgroße Unternehmen (KKMU) für die Finanzierung von emissionsarmen Fahrzeugen auslegen. Um die angestrebten Emissionseinsparungen zu erzielen, wird als Bedingung für die Finanzierung eines neuen Fahrzeugs die Verschrottung eines Altfahrzeuges verlangt. Ein Großteil der Endkunden weist keine oder geringe Umwelt- und Sozialrisiken auf, wie z.B. im Falle der Finanzierung von Einzelunternehmern, wie selbständigen Taxifahrern. Jedoch können moderate Umwelt- und Sozialrisiken im Bereich der Finanzierung von mittelgroßen Transportunternehmen wie Kooperativen im ÖPNV auftreten, hier könnten z.B. die folgenden Themen eine Rolle spielen: die Sicherheit der Passagiere und Verkehrsteilnehmer, Arbeitsbedingungen, Abfallmanagement von Altbatterien und -reifen. Des Weiteren sind die Art und Weise der Verschrottung der Altfahrzeuge im Rahmen des Vorhabens und einhergehende Risiken im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie des Umweltmanagements relevant für die Nachhaltigkeit des Vorhabens. Aufgrund der potenziellen moderaten Risiken des Vorhabens, wurde es in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie FI/B eingestuft. Die genannten Aspekte mit potenziell negativen U&S Auswirkungen müssen gemäß den Anforderungen der Nachhaltigkeitsrichtlinie (2021) der KfW Entwicklungsbank von NAFIN sowie den involvierten Finanzinstitutionen risikoadäquat gesteuert werden. Da das aktuelle Umwelt- und Sozialmanagementsystem von NAFIN nicht allen Anforderungen der KfW entspricht, sollen die relevanten Umwelt- und Sozialrisiken über erforderliche Werkzeuge (Tools) im Einklang mit der KfW Entwicklungsbank Nachhaltigkeitsrichtlinie risikoadäquat gesteuert werden. Insbesondere sollen die Endkreditnehmer abhängig von ihrer Kategorisierung nach diversen Kriterien überprüft werden. Falls erhöhte Risiken im Rahmen der Prüfung festgestellt werden, muss ein Kunde entweder von der Finanzierung ausgeschlossen werden können oder es müssen entsprechende Aktionspläne zur Risikosteuerung und -Minderung vereinbart werden. Für die Verschrottung der Altfahrzeuge können nur geeignete Verschrottungsunternehmen, die die KfW Anforderungen -erfüllen teilnehmen. Eine weitere Bedingung ist, dass für jedes Neufahrzeug ein Altfahrzeug in den ausgewählten Verschrottungszentren abgegeben und die Verschrottung nachgewiesen wird. In der Umsetzung der Kreditlinie erfolgt eine mindestens jährliche Berichterstattung von der NAFIN an die KfW zur Kreditlinie, dem Umwelt- und Sozialmanagementsystem sowie ad-hoc zu besonderen Vorkommnissen.
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