Fazilität "Investitionen für Beschäftigung" GmbH X
Mit der Sonderinitiative (SI) "Gute Beschäftigung für sozial gerechten Wandel" unterstützt das BMZ ausgewählte afrikanische Länder dabei, gemeinsam mit dem Privatsektor nachhaltige Beschäftigung zu fördern. Die SI ist gegenwärtig in Äthiopien, Marokko, Tunesien, Senegal, Elfenbeinküste, Ghana, Ruanda und Ägypten aktiv. Im Vordergrund steht die Beseitigung von Investitionshemmnissen auf Basis konkreter Bedarfe afrikanischer und europäischer/deutscher Unternehmen bei der Schaffung von Arbeitsplätzen.
Um geeignete investive Maßnahmen im Rahmen der SI bedarfsgerecht, effizient und flexibel umzusetzen, hat die KfW die überregionale Fazilität "Investitionen für Beschäftigung GmbH" eingerichtet. Ziel des Vorhabens ist es, dass mehr Menschen formal beschäftigt sind und von verbesserten Einkommen und Arbeitsbedingungen profitieren. Die Fazilität führt Projektwettbewerbe durch, um nachfrageorientiert geeignete Maßnahmen zur Beseitigung von Investitionshemmnissen zu identifizieren. Die vielversprechendsten Anträge werden anschließend von der Fazilität mit Zuschüssen unterstützt. Als Antragsteller kommen Unternehmen, Kammern, staatliche Agenturen, Behörden, Nichtregierungsorganisationen oder gemeinnützige Vereinigungen in Betracht. Für die zu fördernden Projekte müssen Eigenbeiträge in einer Höhe von 10% bis 75% der Investitionssumme nachgewiesen werden. Die Gesamtkosten der Fazilität werden auf insgesamt 400 Mio. Euro geschätzt und orientieren sich an den verfügbaren Mitteln. Das Kapital wird in Form einer Treuhandbeteiligung der KfW eingesetzt.
Weitere Informationen sind auf der Projektwebseite zu finden: https://invest-for-jobs.com/investing-for-employment
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Die geplanten Zuschüsse zur Schaffung von Arbeitsplätzen können in den unterschiedlichsten Sektoren und mit verschiedensten zu erwartenden Umwelt- und Sozialrisiken verbunden sein. Da aber für die Fazilität grundsätzlich Zuschüsse mit hohen Risiken ausgeschlossen werden, mehrheitlich moderate Risiken zu erwarten sind und nur vereinzelt Investitionen mit erheblichem Risikopotential förderwürdig sind und die Fazilität über ein angemessenes Umwelt- und Sozialmanagement System (ESMS) verfügt wurde das Vorhaben als FI/B+ eingestuft. Für die Fazilität wurde ein eigenes ESMS gem. der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW Entwicklungsbank entwickelt und umgesetzt. Basierend auf den dort festgelegten Vorgaben werden alle Anträge geprüft und ggf. Auflagen mit den Antragstellern vertraglich vereinbart und nachgehalten. Die Anforderungen werden bei den Call for Proposals im jeweiligen Land offen und transparent dargelegt. Die Fazilität verfügt über einen Beschwerdemechanismus auf den Antragssprachen Englisch und Französisch und Berichtet der KfW regelmäßig über die Umsetzung und Änderungen des ESMS, sowie den Portfoliorisiken.
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