Förderkredit an die PTA-Bank
Der Geschäftsbereich KfW Entwicklungsbank hat im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) mit der Eastern and Southern African Trade and Development Bank (PTA-Bank) einen Förderkredit über 60 Mio. USD unterzeichnet. Die Bank wird diesen Förderkredit Unternehmen in den COMESA-Staaten (Common Market for Eastern and Southern Africa), den SADC-Staaten (Southern African Development Community) sowie den EAC-Staaten (East African Community) zur Finanzierung von klimafreundlichen Investitionen im Bereich Erneuerbare Energien und Energieeffizienz zur Verfügung stellen.
"Die KfW legt mit diesem Förderkredit an die PTA-Bank die Basis für eine nachhaltige, auf erneuerbaren Energien basierende Entwicklung der Wirtschaft in den ost- und südafrikanischen Ländern. Sie leistet damit gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der jeweiligen lokalen Finanzsektoren", sagte Dr. Norbert Kloppenburg, Mitglied des Vorstands der KfW Bankengruppe.
In der letzten Dekade hat der afrikanische Kontinent trotz globaler Wirtschaftskrise und Revolutionen in nordafrikanischen Ländern die längste und stärkste Wachstumsperiode seit den 1960er Jahren erlebt. Dieser positive Trend, der sich im besonderen Maße in den ost- und südafrikanischen Ländern zeigt, wird sich nach Einschätzung von Experten auch in den kommenden Jahren fortsetzen. Voraussetzung dafür ist, dass bestehenden Infrastrukturdefizite u. a. im Bereich Energie beseitigt werden.
Die PTA Bank wurde 1985 durch die COMESA-Mitgliedsstaaten gegründet. Aufgabe der Bank ist die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung sowie der Handelsbeziehungen unter den Mitgliedstaaten. Dies umfasst neben mittel- bis langfristigen Projektfinanzierungen in den Sektoren Energie, Transport und Telekommunikation auch die Finanzierung von länderübergreifenden Handelsaktivitäten.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben wurde entsprechend der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW Entwicklungsbank in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie C eingeordnet, da vom Vorhaben voraussichtlich keine oder nur geringe nachteilige Auswirkungen und Risiken auf Umwelt und soziale Belange ausgehen. Es ist daher kein spezifischer Umwelt- und Sozialmanagementplan erforderlich. Der Partner wurde zur Einführung eines Beschwerdemechanismus verpflichtet und muss die KfW unverzüglich über umwelt- und sozialrelevante besondere Vorkommnisse informieren.
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