Förderung beruflicher Bildung V
Das Programm "Förderung der beruflichen Bildung in Ghana" ist Bestandteil des deutsch-ghanaischen EZ Schwerpunktbereichs "Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung". Es setzt an den im Berufsbildungssystem existierenden Schwächen an, die dazu beitragen, dass Klein- und Kleinstbetriebe aus dem informellen Sektor nur sehr eingeschränkte finanzielle und ökonomische Teilhabe genießen. Ziel des Vorhabens ist ein verbesserter Zugang zu bedarfsgerechter beruflicher Bildung mit dem Ziel einer angemessenen Beschäftigung (decent employment). Die Zielgruppe sind Inhaber/-innen, Lehrlinge und Arbeiter/-innen von Klein- und Kleinstbetrieben des informellen Sektors, die bislang keinen Zugang zu formaler Berufsbildung haben.
Der Projektträger Commission for Technical and Vocational Education and Training (C-TVET) händigt die aus FZ-Mitteln subventionierten Weiterbildungsgutscheine für praxisorientierte Kurzkurse an die Zielgruppe aus. Die Gutscheine können nur bei privaten und öffentlichen Trainingsinstituten eingelöst werden, die die in Zusammenarbeit mit den Berufsverbänden festgelegten Qualitätskriterien einhalten. Ferner wird derzeit die Möglichkeit eruiert, das bestehende Voucher-Programm über das Instrument eines Korbes zu finanzieren. Das Vorhaben ist komplementär zum TZ-Programm, das auf die Verbesserung der Rahmenbedingungen für kompetenzorientierte Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen abzielt und dabei u.a. C-TVET bei der Implementierung von Qualitätssicherungsmechanismen in der beruflichen Bildung berät.
Die Wirkungen des Programms erstrecken sich über die unmittelbare Zielgruppe hinaus auf den gesamten Berufsbildungssektor. Das Vorhaben fördert den Wettbewerb zwischen den existierenden rd. 650 Trainingsanbietern auf Basis des Kriteriums Qualität/Marktgerechtigkeit. Für die Trainingsanbieter werden Anreize gesetzt, die Qualität der Aus- und Fortbildungsangebote und deren Quantität dem Bedarf der Unternehmen entsprechend anzupassen.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben wurde entsprechend der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW Entwicklungsbank in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie C eingeordnet, da vom Vorhaben voraussichtlich keine oder nur geringe nachteilige Auswirkungen und Risiken auf Umwelt und soziale Belange ausgehen. Es ist daher kein spezifischer Umwelt- und Sozialmanagementplan erforderlich. Der Partner wurde zur Einführung eines Beschwerdemechanismus verpflichtet und muss die KfW unverzüglich über umwelt- und sozialrelevante besondere Vorkommnisse informieren.
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