Förderung der beruflichen Bildung (IKT)
Trotz wirtschaftlicher Erfolge mit einem Wachstum von durchschnittlich 5 % im letzten Jahrzehnt und einer guten demographischen Ausgangslage ist Kenia von hoher Jugendarbeitslosigkeit (17 bis 40 %) und gleichzeitigem Fachkräftemangel geprägt. Die Schaffung qualitativ hochwertiger Berufsbildungsangebote für kenianische Jugendliche ist daher zentral, um die Beschäftigung von jungen Menschen in Kenia zu erhöhen und das Angebot an qualifizierten Fachkräften zu verbessern. Auch vor diesem Hintergrund ist für die deutsche Bundesregierung die Förderung der Berufsbildung, insbesondere in Afrika, ein zentrales Anliegen. Daher hat das BMZ Anfang 2017 die Kenianisch-Deutsche Berufsbildungsinitiative (Kenyan-German TVET Initiative, KGTI) initiiert, um Jugendbeschäftigung in Kenia zu fördern. Die hier dargestellte FZ-Maßnahme ist Kernstück dieser Initiative.
Durch das FZ-Modul sollen staatliche Berufsschulen zu Exzellenzzentren für kooperative Berufliche Bildung ausgebaut werden. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf einer stärkeren Einbindung privater Unternehmen in die Ausbildung, um die Arbeitsmarktorientierung der geförderten Ausbildung sicherzustellen. Zielgruppe der FZ-Maßnahme sind jungen Menschen in Kenia, insbesondere die Abgänger des Schulsystems (Sekundarstufe), die eine formale mehrjährige Berufsausbildung auf Facharbeiterniveau in ausgewählten Sektoren anstreben.
Die Gesamtkosten des FZ-Moduls belaufen sich auf 22,73 Mio EUR. Zur Finanzierung dieser Kosten ist ein FZ-Beitrag (IDA-Darlehen i.H.v. 20 Mio. EUR) vorgesehen. Des Weiteren ist die Finanzierung einer A+F-Maßnahme i.H.v. 2 Mio. EUR zur Absicherung der Nachhaltigkeit der FZ-Investitionsmaßnahmen erforderlich. Für Skalierung des hier dargestellten Ansatzes in einer zweiten Phase bzw. Weiterentwicklung enthält dieser Programmvorschlag einen Vorratsprüfungsteil i.H.v. 50 Mio. EUR.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben wurde entsprechend der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW Entwicklungsbank in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie C eingeordnet, da vom Vorhaben voraussichtlich keine oder nur geringe nachteilige Auswirkungen und Risiken auf Umwelt und soziale Belange ausgehen. Es ist daher kein spezifischer Umwelt- und Sozialmanagementplan erforderlich. Der Partner wurde zur Einführung eines Beschwerdemechanismus verpflichtet und muss die KfW unverzüglich über umwelt- und sozialrelevante besondere Vorkommnisse informieren.
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