IRC Libanon: Verbesserung der Lebensbedingungen und Stärkung der Resilienz von Flüchtlingen und aufnehmenden Gemeinden
Seit Beginn des Bürgerkrieges 2011 sind schätzungsweise rd. 1,5 Millionen Menschen aus Syrien in den Libanon geflüchtet. Zudem haben die negativen Auswirkungen des syrischen Bürgerkriegs den Libanon in seiner wirtschaftlichen Entwicklung stark zurückgeworfen. Dementsprechend hat sich auch die Situation auf dem libanesischen Arbeitsmarkt seit 2011 deutlich verschlechtert. Die sinkenden Realeinkommen und der erhöhter Wettbewerb, auch um Güter der öffentlichen Daseinsvorsoge, führen zu steigenden Spannungen zwischen den sozial und wirtschaftlich schwachen Schichten der aufnehmenden Gemeinden und den zugezogenen syrischen
Flüchtlingen.
Mit der Finanzierung von bis zu 10 Mio. EUR soll die Fortführung der vom International Rescue Committee (IRC; Träger) betriebenen Livelihood-Support-Zentren in Akkar und Mount Lebanon für die Jahre 2017 und 2018 gewährleistet und der Aufbau eines weiteren Zentrums im Nordlibanon - wahrscheinlich in Tripoli - finanziert werden.
Das über die Livelihood-Support-Zentren angebotene Leistungsspektrum umfasst einkommensschaffende?Maßnahmen (Cash-for-Work) für insgesamt rd. 2.100 Personen, berufliche (Weiter-)Bildungsangebote und betriebswirtschaftliche sowie rechtliche Fortbildungs- und Beratungsangebote.Es richtet sich an Menschen mit unterschiedlicher beruflicher Qualifizierung. Zudem hat IRC die Leistungen so ausgerichtet, dass Frauen und Jugendliche in substantiellen
Umfang erreicht werden.
Indem die FZ-Maßnahme gleichermaßen auf syrische Flüchtlinge und Mitglieder der aufnehmenden libanesischen Gemeinden abzielt, wird zudem der Wettbewerb um knappe Einkommens- und Beschäftigungsmöglichkeiten entschärft und so ein Beitrag zu einem weniger konfliktiven Zusammenleben von Flüchtlingen und Mitgliedern der aufnehmenden Gemeinden geleistet.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben wurde entsprechend der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW Entwicklungsbank in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie C eingeordnet, da vom Vorhaben voraussichtlich keine oder nur geringe nachteilige Auswirkungen und Risiken auf Umwelt und soziale Belange ausgehen. Es ist daher kein spezifischer Umwelt- und Sozialmanagementplan erforderlich. Der Partner wurde zur Einführung eines Beschwerdemechanismus verpflichtet und muss die KfW unverzüglich über umwelt- und sozialrelevante besondere Vorkommnisse informieren.
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