KKMU-Kreditprogramm zur Beschäftigungsförderung II
Das Vorhaben "KKMU-Kreditprogramm II" setzt an dem weiterhin anhaltenden Kernproblem des tunesischen Finanzsektors, der mangelnden Kapitalausstattung von kleinsten, kleinen und mittleren Unternehmen (KKMU) an. Der fehlende Zugang zu Krediten bremst die Entwicklung der Geschäftstätigkeit von tunesischen Unternehmen. Folglich sind bedarfsgerechte Finanzdienstleistungen für die zukünftige Entwicklung Tunesiens von großer Bedeutung und leisten einen wesentlichen Beitrag zum Abbau von Arbeitslosigkeit. Das Vorhaben zielt darauf ab, die nachhaltige Bereitstellung und Nutzung eines bedarfsgerechten Angebots an Finanzdienstleistungen für KKMU in städtischen und ländlichen Regionen Tunesiens zu verbessern und damit einen Beitrag zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen, zur Förderung des Privatsektors und schließlich zum Abbau der hohen (Jugend-) Arbeitslosigkeit und zur wirtschaftlichen Entwicklung des Landes zu leisten. Neben den PFI stellt die tunesische Bevölkerung indirekt eine weitere Zielgruppe dar, die von der Schaffung vermehrter Arbeitsplätze und der Stabilisierung des Finanzsektors profitiert.
Im Rahmen der Hauptmaßnahme des Vorhabens werden zinsverbilligte Darlehen in Höhe von bis zu EUR 140 Mio. über die tunesische Regierung an qualifizierte Partnerfinanzinstitute (PFI) (Banken und Leasinggesellschaften) zur Refinanzierung ihres KMU-Geschäfts ausgelegt. Ergänzend zu dem Darlehen stehen zwei Begleitmaßnahmen zur Verfügung, um die Reformbestrebungen im Banken- und Finanzsektor sowie die Partner-Finanzinstitutionen (PFI) durch gezielte Consultingeinsätze beim nachhaltigen Auf- bzw. Ausbau ihres KKMU-Geschäfts zu unterstützen. Damit wird ein großer Beitrag zu mehr Effizienz und Transparenz im tunesischen Banken- und Finanzsektor geleistet und die Kapitalmarktentwicklung unterstützt.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Da es sich um ein Vorhaben handelt, das über Finanzintermediäre umgesetzt wird, ist es der USVP-Kategorie FI zugeordnet. Die Sektoren und Einzelprojekte der Endkreditnehmer innerhalb der vereinbarten Selektionskriterien waren bei Projektprüfung unbekannt, sodass potenziell moderate Risiken in Bezug auf Umweltverschmutzung, Flächennutzung, Arbeitssicherheit oder Gesundheit nicht ausgeschlossen werden können. Vor diesem Hintergrund wird das Vorhaben in die Kategorie FI/B eingestuft. Um die mit der Finanzierung verbundenen Risiken zu mindern und sicherzustellen, dass die Projekte die Anforderungen nationale U&S Standards (und für B+ Projekte - erhebliches Risiko, die Anforderungen der IFC) einhalten, wurde für das Vorhaben ein spezifisches Umwelt- und Sozialmanagementsystem nach den Vorgaben der Weltbank U&S-Standards erstellt und implementiert. Dazu werden die Finanzintermediäre, über die das Vorhaben umgesetzt wird, im Rahmen einer Begleitmaßnahme beim Auf- und Ausbau eines Umwelt- und Sozialmanagementsystems unterstützt. Darüber hinaus wurde vertraglich vereinbart, dass keine Einzelprojekte durch die Finanzintermediäre finanziert werden dürfen, die hohe Umwelt- und Sozialrisiken (Kategorie A) aufweisen. Ferner sind die Finanzintermediäre dazu angehalten, einen Beschwerdemechanismus einzurichten und die KfW unverzüglich über besondere umwelt- und sozialrelevante Vorkommnisse zu informieren.
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