Ländliche Finanzierung Benin II (VPT)
Im Rahmen des Vorhabens "Ländliche Finanzierung Benin Phase I" soll der Zugang zu zielgruppenorientierten, nachhaltigen Finanzdienstleistungen für ländliche kleinste, kleine und mittlere Unternehmen in ganz Benin verbessert und so erhöhte Investitionen in Produktions- und Betriebsmittel ermöglicht werden. Das Vorhaben trägt somit zur Verbesserung der Produktivität im ländlichen Raum und damit zur Ernährungssicherung, zur Schaffung und Sicherung von Einkommen und Arbeitsplätzen sowie zur Vertiefung und Verbreiterung des Finanzsystems bei. Langfristig kann damit ein Beitrag zur Armutsreduzierung geleistet werden.
Das Vorhaben hat ein Volumen von ca. 14,5 Mio. EUR, die der Republik Benin im Rahmen der Sonderinitiative EINEWELT ohne Hunger (SEWOH) als Zuschuss der Finanziellen Zusammenarbeit zur Verfügung gestellt werden. Der Projektträger wird durch den ihm vom Empfänger als Nachrangdarlehen weitergeleiteten Teil der FZ-SEWOH-Mittel in der Lage sein, seinen Wachstumskurs und damit die Ausweitung des Darlehensgeschäftes fortzusetzen. Durch den vom Empfänger an ihn als Zuschuss weitergeleiteten Teil der FZ-SEWOH-Mittel kann die Kosteneffizienz des Trägers weiter gesteigert werden. Neben der Digitalisierung der Kernsoftware des Trägers soll dabei auch die Digitalisierung der in Phase I entwickelten Kreditprodukte unterstützt werden.
Wie auch in Phase I ist für Phase II ein Durchführungsconsultant vorgesehen, um den Erfolg der Digitalisierungsmaßnahmen sicherzustellen. Die Förderung der FECECAM inmitten eines als schwierig einzustufenden Umfelds stärkt den Finanzsektor und wirkt strukturbildend auf das Angebot an landwirtschaftlichen Finanzdienstleistungen.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Die Finanzierung wurde entsprechend der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW Entwicklungsbank in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie FI/C eingeordnet, da durch die Finanzierung voraussichtlich keine oder nur geringe nachteilige Auswirkungen und Risiken für Umwelt und soziale Belange entstehen. Es sind keine besonderen Umwelt- und Sozialmanagementmaßnahmen seitens des Finanzintermediärs erforderlich. Der Finanzintermediär wurde jedoch verpflichtet, adäquate Beschwerdemöglichkeiten zu schaffen und die KfW über umwelt- und sozialrelevante besondere Vorkommnisse zu informieren, sofern sich diese im Rahmen einer Finanzierung mit KfW-Mitteln ereignet haben.
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