PBL-Finanzsektor - Investitionspartnerschaft
Das Vorhaben ist Teil des Maßnahmenpakets zur Reformpartnerschaft mit Tunesien. Es soll die tunesische Regierung dabei unterstützen, (1) kurzfristig Liquiditätsengpässe zu überwinden, (2) mittelfristig die öffentlichen Finanzen zu stabilisieren und (3) kurz- bis mittelfristige Reformbemühungen im Finanz- und Bankensektor sowie bei der Kapitalmarktentwicklung umzusetzen. Die dazu notwendigen zentralen Reform- und Modernisierungsmaßnahmen werden in Anlehnung an Ziele und Indikatoren, die im Rahmen des CwA zwischen der tunesischen Regierung und verschiedenen bi- und multilateralen Gebern (inkl. IWF) vereinbart wurden, sowie mit Bezug zum laufenden FZ-Portfolio im Finanzsektor in enger Abstimmung mit dem BMZ und der GIZ in einer Policy Matrix strukturiert.
Die Policy Matrix für das Vorhaben konzentriert sich zum einen auf ausgewählte Maßnahmen, die sich an das zentrale Reformprogramm Tunesiens anlehnen (Ownership) und von der Gebergemeinschaft mitgetragen werden (Geberkoordinierung). Zusätzliche Maßnahmen im Finanzsektor/Kapitalmarkt sollen zudem dazu beitragen, die Rahmenbedingungen für private Investitionen und kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KKMU) zu verbessern und Synergien zum laufenden und geplanten EZ-Portfolio im Land in diesem strategisch wichtigen Bereich der deutsch-tunesischen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) zu heben (Mehrwert).
Das Vorhaben stellt die erste Phase eines zunächst dreijährigen Förderprogramms dar (2018-2020). Dieses umfasst eine Gesamtförderleistung i.H.v. 300 Mio. EUR, die in drei Budgethilfetranchen (Policy-based-Loan-PBL) auf Basis von drei jährlich abzuschließenden Förderkrediten mit Gewährleistungsrahmen des Bundes (80 %) zu je 100 Mio. EUR umgesetzt werden soll. Mit einer ersten Zusage und Auszahlung in 2018 kann ein sichtbares politisches Zeichen hinsichtlich der Umsetzung der Reformpartnerschaft gesetzt werden. Die Indikatoren zur Messung der Reformziele werden jährlich kritisch überprüft und in der Vorbereitung der weiteren Phasen ggf. angepasst.
Das Vorhaben leistet durch die punktuelle Unterstützung der tunesischen Regierung bei der weiteren Gestaltung und Umsetzung von Reformen im Finanzsektor und bei der Kapitalmarktentwicklung einen Beitrag zur Verbesserung der wirtschaftlichen Nachhaltigkeit und des Investitionsklimas sowie zum Abbau der hohen Arbeitslosigkeit im Land.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben wurde entsprechend der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW Entwicklungsbank in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie C eingeordnet, da vom Vorhaben voraussichtlich keine oder nur geringe nachteilige Auswirkungen und Risiken auf Umwelt und soziale Belange ausgehen. Es ist daher kein spezifischer Umwelt- und Sozialmanagementplan erforderlich. Der Partner wurde zur Einführung eines Beschwerdemechanismus verpflichtet und muss die KfW unverzüglich über umwelt- und sozialrelevante besondere Vorkommnisse informieren.
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