Prioritäre Umweltschutzinvestitionen im Kontext des Programms Kommunale Infrastruktur V
Teilkomponente des Programms "Kommunale Infrastruktur V" / Water Sector Performance and Investment Programme (WPIP)
Beschreibung des Gesamtprogramms:
Kernproblem:
1) Keine kontinuierliche Trinkwasserversorgung.
2) Hohe technische und administrative Verluste.
3) Geringe, nicht kostendeckende, Tarife.
4) Auslass ungeklärter Abwässer in die Umwelt.
Modulziel:
Sicherstellung einer zuverlässigen und hygienisch unbedenklichen Trinkwasserversorgung für die Bevölkerung in ausgewählten Programmstädten Albaniens zu kostendeckenden und sozialverträglichen Preisen sowie die Gewährleistung einer akzeptablen Siedlungshygiene durch die ordnungsgemäße Abwasserentsorgung - bei gesteigerter Leistungsfähigkeit/Kostendeckung der Versorgungsunternehmen.
Wesentliche Outputs:
1) Die WV-/AE-Systeme sind rehabilitiert und erweitert.
2) Die technischen Anlagen werden ordnungsgemäß betrieben.
3) Die kommunalen Versorger arbeiten effizient.
Zielgruppe:
Zielgruppe ist die Bevölkerung in ausgewählten Städten Albaniens, die an das zentrale Wasserver- und Abwasserentsorgungssystem angeschlossen ist bzw. im Rahmen des Vorhabens an das Netz angeschlossen wird.
Beitrag zur nationalen Umsetzung der Agenda 2030:
Die albanische Regierung hat sich der Agenda 2030 und ihren Prinzipien offiziell verpflichtet und in der Entwicklung der Nationalen Strategie für Entwicklung und Integration die globalen Ziele der Agenda berücksichtigt. Das Modul trägt wie folgt zur nationalen Umsetzung der Agenda 2030 bei:
Primärbeitrag zu SDG 6 (Verfügbarkeit und nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser und Sanitärversorgung für alle gewährleisten)
Wichtige Beiträge zu SDG 3 (Gesundheit) sowie SDG 8 (Wirtschaftswachstum)
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Basierend auf dem Screening- und Kategorisierungsprozess gemäß der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW wurde die vorgeschlagene Maßnahme der finanziellen Zusammenarbeit als Projekt der Kategorie "B" eingestuft. Die unten aufgeführten Elemente des Projekts spielen bei der Beurteilung eine Rolle: - Durch die Maßnahmen wird die Trinkwasser- und Abwassersituation für die Bevölkerung in den Projektgemeinden verbessert. Es wird kein soziales Risiko durch mögliche negative Auswirkungen auf die lokale Bevölkerung erwartet. - Der Großteil der Bauarbeiten findet auf öffentlichem Grund in bestehenden Siedlungen statt (z.B. Austausch des Rohrnetzes in bestehenden Straßen). Der einzige Bedarf an zusätzlichem Land könnte, abhängig vom genauen Standort, bei neuen Kläranlagen (5-15 ha) bestehen. Damit keine Siedlungsgebiete in diesen Prozess involviert sind , werden die Kläranlagen daher außerhalb von Siedlungen und, sofern möglich, weitestgehend auf öffentlichem Grund entstehen. - Die Umsetzung der Maßnahmen in bestehenden Siedlungen wird während der normalen Arbeitszeiten geschehen, so dass die Beeinträchtigungen der Bevölkerung so gering wie möglich ausfallen. Es gibt in den Projektgemeinden selbst mehrere kleinere Baustellen, auf welchen die regulären Arbeitsschutzbedingungen umgesetzt werden um das Gesundheits- und Sicherheitsrisiko für die Arbeiter so gering wie möglich zu halten. - Die während der Bauarbeiten vorübergehend auftretenden negative Auswirkungen auf die Umwelt sind zeitlich und lokal begrenzt. Ebenfalls werden dieser durch das Umsetzen geeigneter Schutzmaßnahmen so gering wie möglich gehalten . Eine intensivierte Bewertung der ökologischen und sozialen Auswirkungen wurde durchgeführt. Ein spezialisierter Consultant bewertete die ökologischen und sozialen Rahmenbedingungen in Albanien (die Ergebnisse liegen als Bericht für das Programm vor). Zusätzlich zu dieser allgemeinen Studie für Albanien werden spezifische UVP für die betreffenden Projektstandorte ausgearbeitet. Es wurden Maßnahmen zur Minderung und Beseitigung negativer Risiken und Auswirkungen ermittelt, die während der Durchführung des Programms weiter aktualisiert werden. Diese sind von der PEA und dem Umsetzungsberater genau zu überwachen und der KfW regelmäßig zu melden, um sicherzustellen, dass die Programme während der gesamten Projektlaufzeit den nationalen Rechtsvorschriften und den Anforderungen der KfW-Nachhaltigkeitsrichtlinie entsprechen.
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