UFK-Budgetfinanzierung Ukraine (Einlagensicherungsfonds)
Bundeskanzlerin Angela Merkel hat im August letzten Jahres einen Garantierahmen i. H. v. 500 Mio. EUR für den Wiederaufbau der Ostukraine zugesagt (politischer UFK, ungebundender Finanzkredit). Dem ukrainischen Finanzministerium können dadurch FZ-Förderkredite mit 100%iger Bundesdeckung zur Verfügung gestellt werden. Ein Teilbetrag i. H. v. bis zu 200 Mio. EUR soll als Budgethilfe zweckgebunden in den ukrainischen Einlagensicherungsfonds (ESF) fließen. Dafür soll ein FZ-Förderkredit über bis zu EUR 200 Mio. an die Republik Ukraine ausgereicht werden.
Inhaltlich orientiert sich der KfW-Kredit am Financial Sector Development Policy Loan der Weltbank i. H. v. 500 Mio. USD. Dieser fordert u. a. eine adäquate finanzielle Ausstattung des Einlagensicherungsfonds (inkl. Überziehungsfazilität) aus dem Staatshaushalt, verbesserte rechtliche Rahmenbedingungen zur Sanierung von insolventen Banken sowie eine schnellere Abwicklung der Einlagenrückerstattung an die Kleinsparer.
Der ESF schützt die Bankguthaben von Kleinsparern bei insolventen Banken. Bis zu einem Bankguthaben von 200.000 UAH (per 04-2015 knapp 8 TEUR) erhalten die Sparer ihr komplettes Sparvermögen vom ESF zurückerstattet. So leistet die KfW-Unterstützung des ESF einen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung und Vermögenssicherung der ärmeren und mittleren Bevölkerungsschicht.
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