Unterstützung der beruflichen Bildung
Eine der größten Herausforderungen auf dem usbekischen Arbeitsmarkt ist die strukturelle Diskrepanz zwischen den Anforderungen des Arbeitsmarktes und den vorhandenen Qualifikationen der Arbeitnehmerschaft. Die Arbeitslosigkeit in Usbekistan ist insgesamt hoch - vor allem unter der jüngeren Bevölkerung (15 %) und unter Frauen (13 %). Zu geringe Investitionen in den Berufsbildungssektor haben zu einer geringen Ausbildungsqualität geführt. Außerdem ist die Berufsausbildung nicht ausreichend an den Anforderungen des Arbeitsmarktes ausgerichtet, was dazu führt, dass Unternehmen den Mehrwert von Berufsbildung unterschätzen. Die Regierung sieht kurzfristige, praxisorientierte Berufsbildung- und Weiterqualifizierung von arbeitssuchenden Menschen als wichtiges Instrument, um die Ausbildungslücke zu schließen und den Fachkräftemangel zu reduzieren. Ziel des Vorhabens ist daher, die Kapazitäten und die Arbeitsmarktrelevanz der praktischen Berufsbildung in Usbekistan zu verbessern. So leistet das Vorhaben einen Beitrag dazu, die Beschäftigungsfähigkeit arbeitsloser Menschen zu erhöhen und ihre Einkommensmöglichkeiten zu verbessern. Durch die Ausweitung des Angebots an qualifizierten Fachkräften trägt das Vorhaben indirekt dazu bei, die Wettbewerbsfähigkeit von regionalen Unternehmen und die wirtschaftliche Entwicklung der ländlichen Gegenden, wo sich die geförderten Monozentren primär befinden, zu stärken. Wesentliche Maßnahmen sind Sanierung bzw. Renovierung ausgewählter Monozentren, die Bereitstellung von technischer Ausstattung für praktische Berufsausbildung sowie die Stärkung der Kapazitäten und des Managements der Monozentren. Zur Zielgruppe zählen primär arbeitslose Menschen sowie sekundär insbesondere junge Menschen und Frauen, die disproportional häufig von Arbeitslosigkeit betroffen sind. Projektträger des Vorhabens ist das Ministry of Employment and Poverty Reduction (MEPR). Das Vorhaben wird an sieben vom MEPR ausgewählten Monozentren umgesetzt.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben wurde gemäß der KfW-Nachhaltigkeitsrichtlinie in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie "B" (moderates Risiko) eingestuft und könnte potenzielle negative Auswirkungen und Risiken in Bezug auf Umwelt und soziale Belange mit sich bringen, die in der Regel reversibel und lokal begrenzt sind und mit Gegenmaßnahmen nach dem Stand der Technik bzw. mit Standardlösungen gemindert werden können. Typische potenzielle Umwelt- und Sozialauswirkungen, die während der Umsetzung des Vorhabens zu erwarten sind, betreffen z.B. die Lärmentwicklung und Verschlechterung der Luftqualität, Umweltverschmutzungen und Anfall von Abfällen, sowie die Verschmutzung von Wasserressourcen usw. Darüber hinaus werden aufgrund des potenziellen Vorhandenseins von gefährlichen Baumaterialien, einschließlich asbesthaltiger Materialien, potenzielle Auswirkungen auf Arbeitskräfte, Gemeinden und die Umwelt erwartet. Soziale Auswirkungen umfassen typischerweise die Gesundheit und Sicherheit der Anwohnende, Auswirkungen im Zusammenhang mit Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit sowie Arbeitsbedingungen. Grunderwerb, physische oder wirtschaftliche Umsiedlung oder Verlust von Lebensgrundlagen sind nicht zu erwarten. Obwohl diese Auswirkungen lokal beschränkt und in den meisten Fällen reversibel sind, erfordern sie eine Minderung auf der Grundlage von Standardansätzen und bewährten Verfahren. Diese werden mit Hilfe standortspezifischer Umwelt- und Sozialmanagementplänen (Environmental and Social Management Plan - ESMP) umgesetzt und überwacht. Diese beinhalten über die Minderungsmaßnahmen während der Bauarbeiten hinaus auch die Einbeziehung von Interessengruppen und die Einführung eines Beschwerdemechanismus für Arbeitskräfte und andere vom Projekt betroffene oder interessierte Menschen sowie Maßnahmen für das ordnungsgemäße Management asbest-haltiger und anderer gefährlicher Materialien. Die Verantwortung für die Umsetzung dieser Maßnahmen während des Baus liegt beim Projektträger und dem/den Bauunternehmen.
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