WALD Innovation Facility
Ziel der WALD Innovation Facility ist es, durch innovative naturbasierte Projekte zum Klimaschutz und zur Erhaltung der biologischen Vielfalt beizutragen und dabei die Kohlenstoffmärkte zu nutzen.
Die WALD Innovation Facility soll die Entwicklung und Umsetzung innovativer und ambitionierter Projektansätze auf wirtschaftlich nachhaltige Weise ermöglichen. Sie soll neuartige Projektansätze, Verfahren und Methoden in Bezug auf naturbasierte Projekte in den Kategorien i) Wälder (insb. Agroforstwirtschaft), ii) Moore und iii) Blue Carbon erleichtern, die u.a. aufgrund mangelnder Erfahrungen keine ausreichende Finanzierung finden. Es soll deren wirtschaftlich nachhaltige Durchführbarkeit und ihr Beitrag zur Weiterentwicklung des Kohlenstoffmarktes gefördert werden.
Die WALD Innovation Facility wird über den Projektträger IUCN durch ein Wettbewerbsverfahren (Challenge Fund) die Entwicklung solcher innovativen Projekte fördern, die ohne diese Unterstützung nicht durchgeführt werden könnten. Die Mittel werden über öffentliche internationale Ausschreibungen zur Verfügung gestellt und in Form von Zuschüssen vergeben. Die Finanzierung wird durch Eigenleistungen der Partner ergänzt. Das Hauptkriterium für eine Förderung wird sein, dass die Projekte einen wesentlichen Beitrag zur Innovation leisten und die Machbarkeit neuer Ansätze, Verfahren und Methoden demonstrieren. Der geografische Schwerpunkt der Projekte liegt dabei in oder in der Nähe von Schlüsselgebieten für die biologische Vielfalt innerhalb von Ländern, in denen die Mittel der finanziellen Zusammenarbeit auch als ODA anrechenbar sind.
Die WALD Innovation Facility ist zunächst mit einem Zuschuss des BMZ in Höhe von 9,0 Mio. EUR ausgestattet.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Im Rahmen der Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfung (USVP) durch das zuständige KfW Kompetenzzentrum (KC Umwelt- und Sozialverträglichkeit) wurde das Vorhaben der Kategorie FI/B+ (Finanzintermediär mit erheblichen Umwelt- und Sozialrisiken) zugeordnet. Begründet ist diese Risikoeinstufung mit potenziellen Auswirkungen auf soziale und menschenrechtliche Belange sowie möglichen Risiken auf Biodiversität und Ökosysteme, die von Investitionen in naturbasierte Projekte wie dem Schutz bestehender Ökosysteme, Renaturierung, Aufforstung und nachhaltige Waldbewirtschaftung ausgehen können. Diese umfassen einerseits neue oder auch vergangene (historisches Unrecht) Beeinträchtigungen im Zusammenhang von Landzugangs-, Eigentums- und Nutzungsrechten, die Betroffenheit indigener Gemeinschaften, Arbeitssicherheit und Arbeitsbedingungen sowie Überwachungsmaßnahmen und Strafvollzug zum Schutz von Waldressourcen. Hinzukommen mögliche machtpolitische Asymmetrien in lokalen Entscheidungsprozessen und damit verbundene Verteilungs- und Verfahrensgerechtigkeitsrisiken, die insbesondere dann zu sozialen Konflikten führen können, wenn Negativbetroffene bei der Verteilung marktwirtschaftlicher Erlöse leer ausgehen bzw. im Rahmen von Benefit-Sharing Maßnahmen ökonomisch nicht adäquat teilhaben. Andererseits können sich insbesondere Aufforstungsmaßnahmen auch negativ auf Flora und Fauna, Habitate, Wasser- und Bodenqualität und ökologische Systemzusammenhänge auswirken. Um mögliche negative Umwelt-, und Sozial- und Menschenrechtsrisiken im Rahmen der Investitionsentscheidung zu bewerten und diese bei Umsetzung der geplanten Investitionen auf ein verträgliches Niveau zu reduzieren, wird die Facility ein Umwelt- und Sozialmanagementsystem (USMS) nach den Vorgaben der KfW-Nachhaltigkeitsrichtline (2023) aufbauen und umsetzen. Die Verantwortung für die Umsetzung des USMS obliegt dem Facility Manager IUCN (International Union for the Conservation of Nature). Entlang des Anforderungsrahmens des USMS werden alle Investitionen im Zuge des Antragsverfahrens einer vertieften Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfung (Environmental and Social Due Diligence, ESDD) unterzogen, deren Ergebnisse bei der Investitionsentscheidung berücksichtigt und über konkrete Umwelt und Sozialaktionspläne (Environmental and Social Action Plan, ESAP) in der Umsetzung nachgehalten werden. Niedrigschwellige Beschwerdemechanismen werden bei allen Investitionen auf lokaler Ebene etabliert, um so faire und konsensuale Konfliktlösungen zu ermöglichen, die in begründeten Fällen auch über den Facility-eigenen Beschwerdemechanismus laufen können
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