Wirtschaftliche Integration von Binnenvertriebenen (über IOM zur Bewältigung der Corona - Krise) II
Ziel des Vorhabens ist die Verbesserung der wirtschaftlichen Eigenständigkeit und damit der Lebensbedingungen von Binnenflüchtlingen und vom Konflikt betroffener Bevölkerungsgruppen mit hoher wirtschaftlicher Vulnerabilität. Aufbauend auf den Erfahrungen der vorausgegangenen Phasen, führt IOM als Träger dieses Programms die KKMU-Förderprogramme und Ausbildungskomponenten fort und ergänzt die Aktivitäten in dieser dritten Phase durch eine stärkere Unterstützung der Gemeinden, mit dem Ziel standortbezogene Produktionskosten zu senken, Beschäftigungsmöglichkeiten für Bewohner und Vertriebene zu schaffen und durch partizipative Planungsansätze eine nachhaltige Integration zu ermöglichen. Im Rahmen der verschiedenen Komponenten des Programms sollen primär Geschäftsbereiche und Sektoren gefördert werden, die sich in regionale Wertschöpfungsketten einfügen, möglichst viele Arbeitsplätze schaffen, sowie die Integration von Binnenvertriebenen oder Rückkehrer in die Wirtschaftskreisläufe der Zielgemeinden unterstützen.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben wurde gemäß der KfW-Nachhaltigkeitsrichtlinie (2023) in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie "B+" (erhebliches Risiko) eingeordnet. Das Vorhaben weist leichte bis moderate potenzielle, vorübergehende, nachteilige Umwelt- und Sozialauswirkungen und -risiken auf, die reversibel und lokal begrenzt sind und mit geeigneten Gegenmaßnahmen und Standardlösungen gemildert werden können. Die hohe Einstufung ergibt sich aus dem Kriegskontext und den damit verbundenen potentiellen, erheblichen Risiken in Bezug auf explosive Kampfmittel und explosive Kriegs-Überreste. Typische potenzielle Umwelt- und Sozialauswirkungen, die während der Bauvorbereitung und Bauphase des Vorhabens zu erwarten sind, betreffen z.B. Staubbildung, Lärmentwicklung, Verschlechterung der Luft- und Wasserqualität, sowie Umweltverschmutzung und Anfall von gefährlichen und nicht-gefährlichen Abfällen. Soziale Auswirkungen umfassen typischerweise die Gesundheit und Sicherheit der Gemeinde, Auswirkungen im Zusammenhang mit Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit sowie Arbeitsbedingungen. Aufgrund der laufenden Kriegseinsätze können an einigen Projektstandorten Risiken im Zusammenhang mit nicht explodierten Kampfmitteln und Kriegsresten, die sich auf die Sicherheit der Arbeiter*innen und der Bevölkerung auswirken könnten, nicht ausgeschlossen werden. Grunderwerb, sowie physische oder wirtschaftliche Umsiedlung und Verlust von Lebensgrundlagen sind nicht zu erwarten. Obwohl diese Auswirkungen lokal beschränkt und in den meisten Fällen reversibel sind, erfordern sie eine Minderung auf der Grundlage von Standardansätzen und bewährten Verfahren. Diese werden, angesichts des offenen Charakters des Vorhabens, das mehrere Standorte und Komponenten in verschiedenen Sektoren umfasst, mit Hilfe eines projektspezifischen Environmental and Social Management Frameworks (ESMF), sowie standortspezifischer Umwelt- und Sozialmanagementplans (Environmental and Social Management Plan - ESMP) gemäß den Anforderungen des WB ESS1 und in Übereinstimmung mit den geltenden Standards umgesetzt und überwacht. Diese werden über die Minderungsmaßnahmen während der Bauarbeiten hinaus auch die Einbeziehung von Interessengruppen und die Einführung eines Beschwerdemechanismus für Arbeiter*innen und andere vom Vorhaben betroffene oder interessierte Menschen sowie Maßnahmen für das Management und die endgültige Entsorgung von gefährlichen Abfällen beinhalten. Sollten Risiken durch nicht explodierte Kampfmittel festgestellt werden, so werden Maßnahmen für eine angemessene Untersuchung des Geländes ergriffen. Die Umwelt- und Sozialanforderungen sowie die Anforderungen an die Berichterstattung und Überwachung wurden in Form von Standardklauseln sowie eines Umwelt- und Sozialplans (Environmental and Social Commitment Plan - ESCP) in die besondere Vereinbarung aufgenommen. Die Verantwortung für die Umsetzung der Umwelt- und Sozialanforderungen der KfW liegt beim Projektträger und dem/den Bauunternehmen.
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