Women`s World Banking Capital Partners Fund II
Bei dem Women's World Banking Capital Partners II (WWB II) handelt es sich um einen strukturierten, weltweit tätigen Eigenkapitalfonds mit Sitz in Mauritius, der sich in Form von Minderheitsbeteiligungen an (Mikro-)Finanzinstitutionen bzw. Finanzdienstleistern beteiligt. Das übergeordnete entwicklungspolitische Ziel der Maßnahme ist, den Zugang von Frauen zu Finanzdienstleistungen (Financial Inclusion) zu verbessern und die Gleichberechtigung innerhalb der Finanzinstitutionen zu fördern. In Studien wurde nachgewiesen, dass die Vergabe von Mikrokrediten an Frauen eine nachhaltige und tiefgreifende Wirkung auf das allgemeine Wohlergehen der Bevölkerung hat. Auch der Multiplikatoreffekt ist größer, wenn Frauen wirtschaftlich gestärkt werden. Verglichen mit Männern reinvestieren arme Frauen einen weitaus größeren Teil ihres Einkommens in ihre Familien und Gemeinschaften - sie finanzieren bspw. Die Gesundheitsversorgung oder die Ausbildung ihrer Kinder. Basierend auf diesen Erkenntnissen konzentriert sich Women's World Banking II (WWB II) seit seiner Gründung speziell darauf, die Chancen und den Wohlstand von Frauen durch wirtschaftliche Unabhängigkeit zu verbessern. Die Mikrofinanzinstitutionen und Banken des WWB II-Netzwerks bieten Kredite und andere Finanzdienstleistungen für einkommensschwache Unternehmerinnen und Unternehmer in Entwicklungsländern auf der ganzen Welt an. Neben dem WWB II wurde eine Technical Assistance Facility (TAF) eingerichtet. Mit diesen Mitteln sollen Portfoliounternehmen dabei unterstützt werden, mehr Frauen in Führungspositionen zu bringen und mehr Finanzprodukte speziell für Frauen zu entwickeln und auf den Markt zu bringen.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Die Finanzierung wurde entsprechend der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW Entwicklungsbank in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie FI/C eingeordnet, da durch die Finanzierung voraussichtlich keine oder nur geringe nachteilige Auswirkungen und Risiken für Umwelt und soziale Belange entstehen. Es sind keine besonderen Umwelt- und Sozialmanagementmaßnahmen seitens des Finanzintermediärs erforderlich. Der Finanzintermediär wurde jedoch verpflichtet, adäquate Beschwerdemöglichkeiten zu schaffen und die KfW über umwelt- und sozialrelevante besondere Vorkommnisse zu informieren, sofern sich diese im Rahmen einer Finanzierung mit KfW-Mitteln ereignet haben.
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